02.02.2009 | Zahnersatz
Einarbeiten von Kugelknopfankern in eine
vorhandene Prothese: Abrechnung?
Frage: „Wie rechne ich das Einarbeiten von Kugelknopfankern in eine vorhandene Prothese ab?“
Antwort: Wenn eine Totalprothese vom Grundsatz her noch in Ordnung ist, der Halt jedoch durch Implantate mit darauf verankerten Kugelknöpfen verbessert werden soll, dann wird die Prothese nur noch umgearbeitet. Da Implantate, Implantatteile und implantatbedingte Konstruktionselemente (hier: Kugelknopfanker) keine Vertragsleistungen sind, ist die Berechnung der Leistung für Kassen- und Privatpatienten gleich.
Bei Kassenpatienten fällt der Festzuschuss 7.7 (Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion) an, wenn es eine Regelversorgung ist. Die Versorgung ist eine Regelversorgung, wenn es sich um einen Ausnahmefall gemäß der Zahnersatz-Richtlinie 36b handelt (Zahnloser athrophierter Kiefer).
Die Abrechnung
Gebühren-Nummer | Leistung | Bemerkungen |
GOZ-Nr. 517 | Abformung mit individuellem Löffel | je Kiefer |
GOZ-Nr. 503 | Kugelknopfanker | je Anker |
GOZ-Nr. 508 | Verbindungselement | je Anker |
GOZ-Nr. 905 | Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat | je Implantat, je Austausch (in der Regel je Sitzung) |
Bema-Nr. 100b | Wiederherstellung mit Abformung | je Kiefer |
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