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  • 02.02.2009 | Zahnersatz

    Einarbeiten von Kugelknopfankern in eine
    vorhandene Prothese: Abrechnung?

    Frage: „Wie rechne ich das Einarbeiten von Kugelknopfankern in eine vorhandene Prothese ab?“  

     

    Antwort: Wenn eine Totalprothese vom Grundsatz her noch in Ordnung ist, der Halt jedoch durch Implantate mit darauf verankerten Kugelknöpfen verbessert werden soll, dann wird die Prothese nur noch umgearbeitet. Da Implantate, Implantatteile und implantatbedingte Konstruktionselemente (hier: Kugelknopfanker) keine Vertragsleistungen sind, ist die Berechnung der Leistung für Kassen- und Privatpatienten gleich.  

     

    Bei Kassenpatienten fällt der Festzuschuss 7.7 (Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion) an, wenn es eine Regelversorgung ist. Die Versorgung ist eine Regelversorgung, wenn es sich um einen Ausnahmefall gemäß der Zahnersatz-Richtlinie 36b handelt (Zahnloser athrophierter Kiefer).  

     

    Die Abrechnung

    Gebühren-Nummer  

    Leistung  

    Bemerkungen  

    GOZ-Nr. 517  

    Abformung mit individuellem Löffel  

    je Kiefer  

    GOZ-Nr. 503  

    Kugelknopfanker  

    je Anker  

    GOZ-Nr. 508  

    Verbindungselement  

    je Anker  

    GOZ-Nr. 905  

    Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat  

    je Implantat, je Austausch (in der Regel je Sitzung)  

    Bema-Nr. 100b  

    Wiederherstellung mit Abformung  

    je Kiefer