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  • 27.06.2008 | Zahnersatz

    Festzuschuss für die Umgestaltung eines vorhandenen Zahnersatzes?

    Frage: „Einer unserer Patienten trägt eine UK-Coverdenture-Prothese mit den Restzähnen 33 und 44. Beide weisen Teleskopkronen auf, jedoch ist der Zahn 44 aufgrund verschiedener Befunde nicht mehr erhaltungswürdig. Nun möchten wir 44 extrahieren und dort ein Implantat setzen. Dieses soll dann mit einer neuen Teleskopkrone versorgt werden, die in die vorhandene Prothese eingearbeitet wird. Erhält der Patient dazu einen Festzuschuss? Unserer Meinung nach nicht.“  

     

    Antwort: Sie haben Recht. Da es sich wegen des vorhandenen Teleskops auf dem Zahn 33 nicht um einen zahnlosen Kiefer und mithin selbst bei stark rückgebildetem Kiefer nicht um die „Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers“ sowie auch nicht um eine „wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion“ handelt, stellt die geplante Versorgung eine reine Privatleistung dar. Eine derartige Form der Wiederherstellung bzw. Umgestaltung eines vorhandenen Zahnersatzes löst keinen Zuschuss – auch nicht den nach Nr. 7.7. – aus.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 13 | ID 120077