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  • 31.03.2008 | Zahnersatz

    Freiendbrücken, Hemisektion und Teilkronen im Frontzahnbereich: Festzuschüsse

    In einer Veranstaltung unter Teilnahme aller KZVen und der KZBV wurden jetzt Auslegungsfragen zu den Festzuschüssen erläutert. Die wichtigsten Ergebnisse haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.  

    Freiendbrücken

    Nach den ZE-Richtlinien sind in der Regel Endpfeilerbrücken angezeigt. Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen.  

     

    Erstes Beispiel

    R  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    BV  

    KV  

    KV  

    BV  

    K  

    K  

     

    B  

    f  

     

     

     

     

     

     

     

     

    f  

     

     

    f  

     

    ww  

    f  

     

    18  

    17  

    16  

    15  

    14  

    13  

    12  

    11  

    21  

    22  

    23  

    24  

    25  

    26  

    27  

    28  

    48  

    47  

    46  

    45  

    44  

    43  

    42  

    41  

    31  

    32  

    33  

    34  

    35  

    36  

    37  

    38  

    B  

    f  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    f  

     

    Befund Nr.  

    Zahn/Gebiet  

    Anzahl  

    Bema-Nrn.  

    2.1  

    Lücke 22, 25  

    2  

    6 x 19, 1 x 20a, 2 x 91b, 1 x 91a, 2 x 92, gegebenenfalls 98a, 89 usw.  

    2.7  

    22 – 25 

    4  

    1.1  

    27  

    1  

     

    Die Regelversorgung kann in diesem Beispiel eine vestibulär verblendete Freiendbrücke zum Ersatz der fehlenden Zähne 25 und 22 sein. Voraussetzung ist, dass die Kronen 23 und 24 verblockt sind. Der Befund Nr. 2.5 für die zweite Lücke kommt hier nicht zum Tragen, weil es sich nicht um eine „an eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“ handelt.