01.04.2005 | Zahnersatz
Freiendsituation bei Fehlen beider 7er und Zuschuss 3.1?
Frage: „In Ihren Fallbeispielen werden Zähne überkront, obwohl beide 7er fehlen. Ich habe gehört, dass bei Fehlen dieser Zähne immer eine Freiendsituation vorliegt und grundsätzlich nur der Zuschuss 3.1 gewährt wird. Wie ist die Rechtslage?“
Antwort: Entscheidend ist grundsätzlich der Befund. Da im Text der Befundklasse 1 (Regelversorgung: Krone) nur von einem „erhaltungswürdigen Zahn“ die Rede ist, fällt der entsprechende Zuschuss immer dann an, wenn ein derartiger Zahn mit einer Krone versorgt wird – und zwar unabhängig vom Zustand des übrigen Gebisses.
Anders ist es bei einer Brücke. Hier lautet der Text der einschlägigen Befundgruppe 2: „Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt“. Das bedeutet, dass eine Freiendsituation grundsätzlich die Gewährung eines Zuschusses dieser Befundgruppe ausschließt (abgesehen von der Ausnahmeindikation zum Zuschuss 3.1).
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