01.04.2004 · Fachbeitrag · Zahnersatz
Laborrechnungen: Die Vorgehensweise bei Mehrleistungen - aktueller Stand
| Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hatten zum 1. Januar 2004 das "Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen" (BEL II) überarbeitet (siehe "Abrechnung aktuell" Nr. 2/2004 ). In diesem Zusammenhang haben die beiden Vertragspartner einseitig die folgende Änderung der Einleitenden Bestimmungen des BEL II vorgenommen: Nach § 5 dürfen nur tatsächlich erbrachte Leistungen in der Rechnung des gewerblichen Labors aufgeführt werden. Zitat: |
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