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  • 02.02.2009 | Zahnersatz

    Spezielle Fallbeispiele bei der Abrechnung von Teleskopen

    Seit dem Inkrafttreten der geänderten Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien zum Befund 3.2 können Teleskopkronen im Lückengebiss nicht mehr nur auf den Eckzähnen, sondern auch auf den ersten Prämolaren als Regelversorgung geplant werden. Voraussetzung: Die topografischen Voraussetzungen, die bislang für die Eckzähne gegolten haben, sind erfüllt.  

     

    Einfacher ist die Abrechnung dadurch nicht geworden, wie Anfragen dazu zeigen. Insbesondere Fragen zu einseitigen Teleskopversorgungen sowie zu teleskopierenden Brücken werden besonders häufig gestellt. Anhand einiger Fallbeispiele aus den Praxen unserer Leserschaft wollen wir Ihnen Unterstützung bei der Planung und Abrechnung bieten.  

     

    Erstes Beispiel

    TP  

     

    KH  

    E  

    E  

    E  

     

     

     

     

     

     

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    E  

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    B  

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    7  

    8  

    Festzuschuss  

    Kein Festzuschuss  

    Versorgungsform  

     

    In diesem Beispiel kann kein Festzuschuss gewährt werden, weil die Voraussetzung hierfür stets die Notwendigkeit einer beidseitigen Versorgung mit Teleskopkronen ist. Im Beschluss der Festzuschuss-Konferenz vom 10. Januar 2008 heißt es: „Werden Teleskope oder Geschiebe nicht auf jeder Seite des Kiefers gesetzt, so sind keine Festzuschüsse ansatzfähig, da eine solche Versorgung fachlich nicht begründet werden kann.“  

    Teleskopierende Brücken

    Sie wurden bislang grundsätzlich als andersartige Versorgung eingestuft. Nach Auffassung der KZBV gilt dies nunmehr nur noch eingeschränkt: