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  • 01.04.2005 | Zahnersatz

    Versorgung mit Teleskopen und Modellgussprothese: anders- oder gleichartig?

    Frage: „Versorgung mit vier Teleskopen auf den Zähnen 13, 15, 23, 25 und Modellgussprothese. Die Zähne 13, 25 sind ´ww´, 15 und 23 nicht. Handelt es sich dann um eine anders- oder um eine gleichartige Versorgung?“  

     

    Antwort: Hier handelt es sich um eine andersartige Versorgung, da kein Befund im Sinne des Festzuschusses 3.2 vorliegt (beidseitig bis zum Eckzahn verkürzte oder unterbrochene Zahnreihe) und zudem die mit den Teleskopkronen zu versorgenden Zähne nicht alle ohnehin überkronungsbedürftig sind. Allerdings wird gerade die zweite Indikation – ohnehin bestehende Überkronungsbedürftigkeit – noch keinesfalls einheitlich gehandhabt, was wohl vor allem daran liegt, dass die entsprechenden Bestimmungen alles andere als eindeutig sind.  

     

    Für die Festzuschussgewährung hat die Zuordnung ohnehin keine Bedeutung: In dem von Ihnen geschilderten Fall werden – sofern eine Freiendsituation vorliegt, wovon wir wohl ausgehen können – folgende Zuschüsse fällig: 3.1, 2 x 1.1 und 2 x 1.3.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 11 | ID 84726