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    VA Verkehrsrecht aktuell

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    NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

     

    Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

    Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    01.02.2006 | Zahnersatz

    Wiederbefestigung von provisorischen Kronen und Brücken im Notdienst: Abrechnung?

    Frage: „Im Notdienst haben wir bei einigen Patienten gelöste provisorische Kronen und Brücken wiederbefestigt. Was können wir dafür abrechnen?“  

     

    Antwort: Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf Kassenpatienten bezieht. Hier ist das bloße Wiedereinsetzen eines gelösten Provisoriums normalerweise nicht abrechenbar. Ausnahme: Die Wiederbefestigung wird – wie in Ihrem Fall – von einem anderen Zahnarzt vorgenommen als von demjenigen, der das Provisorium angefertigt und primär eingegliedert hat. In einem solchen Fall sind die Bema-Nrn. 24 c bzw. 95 d abrechenbar, wobei im Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplanes unbedingt ein entsprechender Hinweis (zum Beispiel: „Wiedereinsetzen der provisorischen Krone/Brücke im Notfalldienst“) angebracht werden sollte. Außerdem empfiehlt es sich, den Patienten darauf hinzuweisen, dass er für die Leistung einen Eigenanteil zu bezahlen hat, an dem sich seine Krankenkasse nicht beteiligt, da der Festzuschuss für den Gesamtkomplex Krone/Brücke mit allen dabei erbrachten Einzelleistungen gewährt wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 14 | ID 84673

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