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  • · Neue bundesmantelvertragliche Vereinbarung

    „Pandemiepauschale“: Besondere Aufwände der Vertragszahnärzte sollen pauschal abgegolten werden

    Bild: ©peterschreiber.media - stock.adobe.com

    | Die KZBV hat heute in einem Pressestatement mitgeteilt, sie habe mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlags“ abgeschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarung, die am 01.04.2021 in Kraft trete, würden die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275 Mio. Euro als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzte im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie an die KZVen zahlen. Dies gelte unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung. |

     

    Die KZBV weiter: „Soweit für einen in der Vereinbarung definierten Zeitraum bereits Regelungen in Vergütungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen zur Abgeltung dieser Aufwände auf Landesebene getroffen oder diese der jeweiligen KZV auf sonstige Weise abgegolten wurden, sind die entsprechenden Beträge mit dem Abgeltungsbetrag zu verrechnen.

     

    Die KZVen werden die von den einzelnen Krankenkassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft verteilen. Die Verteilung wird auf der Basis eines Verteilungsschlüssels nach Praxisgrößen erfolgen, der sich an der Zahl der Behandler orientiert. Zu den genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrages wie auch zum Auszahlungszeitpunkt, werden die KZVen die Zahnarztpraxen gesondert informieren.“

     

    Die bundesmantelvertragliche Vereinbarung zwischen dem GKV-SV und der KZBV würde in Kürze in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ veröffentlicht, so die KZBV in Ihrem Statement.

    Quelle: ID 47303308