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  • · Prävention

    Prämolaren- und/oder Glattflächenversiegelung: Welche Krankenkasse erstattet was?

    Bild: ©blende40 - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen übernimmt inzwischen Kosten für Versiegelungen außerhalb der gesetzlichen Regelungen oder gewährt entsprechende Zuschüsse. Die Höhe der Kostenübernahme sowie die daran geknüpften Bedingungen unterscheiden sich allerdings erheblich. Umfassende Informationen zum Erstattungsverhalten liegen i. d. R. weder den Patienten noch den Zahnarztpraxen vor. Das Wissen darum ist jedoch ein wichtiges Entscheidungskriterium für Betroffene und erleichtert die Kommunikation. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick. |

    Fissurenversiegelungen fördern den Rückgang an Karies

    Die Deutsche Mundgesundheitsstudie V (DMS V) aus dem Jahr 2014 weist für zwölfjährige Kinder einen Anteil von 81 Prozent karieserfahrungsfreien Gebissen aus (vgl. Leseprobe im ZR ZahnmedizinReport, Abruf-Nr. 46041885). Damit gehört Deutschland in dieser Altersgruppe weltweit zu den Spitzenreitern. Entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen haben u. a. auch Fissurenversiegelungen (Leseprobe im ZR 07/2020, Seite 4).

    Welche Zähne sollten versiegelt werden?

    Die Zähne von Kindern und Jugendlichen sind anfälliger für Karies, wobei sich der Kariesbefall vor allem auf die Fissuren und Grübchen der Backenzähne konzentriert. Schon in der Mundgesundheitsstudie IV aus dem Jahre 2006 konnte ein erheblicher Kariesrückgang bei Kindern aufgrund von Fissurenversiegelungen der Backenzähne nachgewiesen werden.