· Fachbeitrag · Privatliquidation
Wie können Sie auf Erstattungsprobleme bei der GOZ 2012 reagieren?
| Die neue GOZ bringt wie erwartet auch neue Erstattungsprobleme mit sich. In diesem Beitrag zeigen wir auf, was Kostenerstatter behaupten und was davon richtig bzw. falsch ist. |
Faktorerhöhungen nur bei außergewöhnlichen Problemen?
Die Kostenerstatter behaupten: Die Gebührenspanne bis 2,3-fach ist für die meisten Schwierigkeiten ausreichend; Steigerungen darüber hinaus sind nur bei ganz außergewöhnlichen Schwierigkeiten zulässig.
Antwort: Im § 5 Abs. 2 GOZ steht, dass der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung abbildet. Jede Leistung, die durch Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstand vom Durchschnitt abweicht, ob über oder unter dem Durchschnitt, darf mit einer Faktoränderung berechnet werden. Beispielsweise ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans für eine Einzelkrone sicher unterdurchschnittlich in seiner Schwierigkeit anzusehen. Die Behauptung ist daher falsch.
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