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  • · Abrechnungspraxis

    Webinar am 11.11.2022: Privatleistungen bei Kassenpatienten ‒ was ist erlaubt?

    Bild: © Andrey Popov - adobe.stock.com

    | Alle zahnmedizinische Versorgungen aus dem Leistungskatalog der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V erfüllen, d. h. „wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend“ sein. Leistungen, die über diesen Standard hinausgehen, muss der Patient selbst zu bezahlen. Doch welche Leistungen aus der GOZ kommen für GKV-Versicherte überhaupt infrage? Und wie sind sie abzurechnen? Diese und andere Fragen beantwortet Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn in ihrem Webinar am Freitag, 11.11.2022 von 14:00 bis 16:00 Uhr. |

     

    Wann Leistungen der GOZ für GKV-Patienten mit vertragszahnärztlichen Leistungen vereinbar sind und was für die Abrechnung gilt, wird anhand folgender Beispiele erklärt:

     

    • Medikamententrägerschiene (Kariestherapie, Bleaching)
    • Versiegelung als private Ergänzung, Füllungspolitur
    • Explantation, Socket und ridge preservation
    • Augmentation bei Chirurgie & PAR
    • Private parodontologische Leistungen
    • Moderne und altbekannte Leistungen in der Endodontie

     

    Weitere Infos und Anmeldung zum Webinar online unter iww.de/webinar/abrechnungspraxis

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48459340