· Abrechnungspraxis
Webinar am 11.11.2022: Privatleistungen bei Kassenpatienten ‒ was ist erlaubt?
| Alle zahnmedizinische Versorgungen aus dem Leistungskatalog der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V erfüllen, d. h. „wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend“ sein. Leistungen, die über diesen Standard hinausgehen, muss der Patient selbst zu bezahlen. Doch welche Leistungen aus der GOZ kommen für GKV-Versicherte überhaupt infrage? Und wie sind sie abzurechnen? Diese und andere Fragen beantwortet Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn in ihrem Webinar am Freitag, 11.11.2022 von 14:00 bis 16:00 Uhr. |
Wann Leistungen der GOZ für GKV-Patienten mit vertragszahnärztlichen Leistungen vereinbar sind und was für die Abrechnung gilt, wird anhand folgender Beispiele erklärt:
- Medikamententrägerschiene (Kariestherapie, Bleaching)
- Versiegelung als private Ergänzung, Füllungspolitur
- Explantation, Socket und ridge preservation
- Augmentation bei Chirurgie & PAR
- Private parodontologische Leistungen
- Moderne und altbekannte Leistungen in der Endodontie
Weitere Infos und Anmeldung zum Webinar online unter iww.de/webinar/abrechnungspraxis