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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    7.000 Euro Schmerzensgeld für Zahnarzt nach missglückter Implantatbehandlung

    | Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. 4 O 154/12, Abruf-Nr. 142620 ) einen Zahnarzt nach einer völlig missglückten Implantatbehandlung dazu verurteilt, seiner Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Er muss auch die Kosten für ein privates Gutachten (1.500 Euro) und alle materiellen Folgeschäden ersetzen. |

     

    Im zugrunde liegenden Fall hatte der Zahnarzt 2009 der Patientien alle Zähne im OK extrahiert. Dann gliederte er acht Implantate - vier auf der linken und vier auf der rechten OK-Seite - ein. Alle Implantate mussten wieder entfernt werden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige rügte unter anderem, dass der Implantatversorgung keinerlei Vorplanung vorausgegangen sei. Es fehlten zum Beispiel Planungsmodelle und eine Schleimhautdickenmessung, die darauf hindeuten würden, dass sich der Zahnarzt vor Inserierung mit der Breite des Kieferkamms beschäftigt hatte. Die Benutzung der alten Prothese, um den Einbringungsort der Implantate festzulegen, stelle keine ausreichende Vorplanung dar.

     

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat das Gericht berücksichtigt, dass die gesamte Behandlung für die Patientin nutzlos war. Es hatte sich nicht nur ein Abszess gebildet, sondern auch weitere Entzündungen bis hin zur Perforation der Kieferhöhle. Während der gesamten Zeit war - so das Gericht - die Patientin durch eine lose sitzende Prothese erheblich eingeschränkt.

    Quelle: ID 42987256