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AG Düsseldorf: 4.500 Euro Geldstrafe für einen Zahnarzt wegen Botox-Behandlung
| Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 26.11.2018 (Az. 412 Ds 240/17) einen Düsseldorfer Zahnarzt wegen einer Botox-Behandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Hintergrund: Ein Zahnarzt darf keine Faltenunterspritzungen und Behandlungen mit Botulinumtoxin über den „Lippen-Rot-Bereich“ hinaus vornehmen. Ausnahme: Er hat zusätzlich eine ärztliche Approbation oder verfügt über eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18.04.2013 entschieden (Az. 13 A 121/11, Abruf-Nr. 132031 ). |
Quelle: ID 45627573