· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundessozialgericht: Aktuelle Urteile zu Jahresbudgets, Honorarkürzungen und Prüfmethoden
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Oktober 2011 verschiedene Streitfälle bei Vertragszahnärzten entschieden. Im folgenden Beitrag stellen wir die wichtigsten Entscheidungen in einer kurzen Zusammenfassung vor. |
Keine zeitanteiligen Jahreshonorarbescheide bei unterjährig wechselnden Partnern einer Gemeinschaftspraxis
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) einer KZV sah zahnarztbezogene Jahresbudgets vor, die sich bei Gemeinschaftspraxen entsprechend der Zahl der Partner vervielfachten. Weil sich die Zusammensetzung der Gemeinschaftspraxis änderte, erließ die KZV drei getrennte Jahreshonorarbescheide. Die Zahnärzte meinten aber, der Gemeinschaftspraxis gegenüber sei ein einheitlicher Jahreshonorarbescheid zu erteilen. Das Landessozialgericht (LSG) hatte den Zahnärzten Recht gegeben und entschieden, die Honorarbescheide seien aufzuheben und für das Jahr sei ein höheres Honorar zu gewähren.
Das BSG schloss sich der Vorinstanz an und begründete dies wie folgt (Az: B 6 KA 22/10 R): Für die Erteilung mehrerer Jahreshonorarbescheide bei Gemeinschaftspraxen in wechselnder Zusammensetzung gäbe es im HVM keine Grundlage. Die Beachtung der Ziele der Honorarverteilung erfordere es nicht, mehrere zeitanteilige Jahreshonorarbescheide zu erteilen, zumal auch der Jahresbezug keine zusätzlichen Anreize für eine zahnmedizinisch nicht indizierte Mengenausweitung gäbe.
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