25.01.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg: GKV-Versicherte müssen elektronische Gesundheitskarte zwingend vorlegen
| Versicherte der GKV sind verpflichtet, dem behandelnden Vertrags(zahn)arzt vor Behandlungsbeginn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszuhändigen, um so die Behandlungsberechtigung nachzuweisen. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bedeute nicht, dass Kassenpatienten einen Anspruch darauf haben, von der Verwendung der eGK befreit zu werden. So hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit rechtskräftigem Urteil vom 21.06.2016 entschieden (Az. L 11 KR 2510/15). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig