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  • 25.01.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    LSG Baden-Württemberg: GKV-Versicherte müssen elektronische Gesundheitskarte zwingend vorlegen

    | Versicherte der GKV sind verpflichtet, dem behandelnden Vertrags(zahn)arzt vor Behandlungsbeginn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszuhändigen, um so die Behandlungsberechtigung nachzuweisen. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bedeute nicht, dass Kassenpatienten einen Anspruch darauf haben, von der Verwendung der eGK befreit zu werden. So hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit rechtskräftigem Urteil vom 21.06.2016 entschieden (Az. L 11 KR 2510/15). |