27.01.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
SG Münster: Nachbessern nicht möglich, wenn die Abrechnung bereits an die Kasse weitergeleitet wurde
| In einem Urteil vom 21. September 2015 hat das Sozialgericht (SG) Münster noch einmal das bestätigt, was seit Jahren in § 16 Abs. 8 des Ersatzkassenvertrags für Zahnärzte (EKV-Z) geregelt ist: Danach kann ein Vertragszahnarzt die Abrechnung nur so lange ergänzen oder ändern, wie sie nicht bereits von der KZV an die Ersatzkasse weitergeleitet worden ist (Az. S 2 KA 4/14, Abruf-Nr. 146208 ). |
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