21.07.2020 · Fachbeitrag · Bonusregelung
Lückenhaftes Bonusheft durch Corona – unter 18-Jährige sollen ihren Bonusanspruch nicht verlieren
| GKV-Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verlieren nicht ihren Bonusanspruch, wenn sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 keine Zahnvorsorgeuntersuchung nach § 55 Abs. 1 SGB V wahrgenommen haben bzw. das wegen der Coronakrise nicht konnten. In dieser Frage sind sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband einig. Das geht aus einem Rundschreiben der KZBV vom 29.06.2020 hervor. Den Krankenkassen wurde empfohlen, dieser Auffassung zu folgen. |
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