· Fachbeitrag · Formulare
Neue Vordrucke im Gutachterwesen ab dem 1. April 2016
| Ab dem 1. April 2016 sind im Gutachterwesen neue Vordrucke zu verwenden. Darüber informierte die KZBV in einem Schreiben vom 9. Februar 2016. Die neuen Vordrucke sind als Anlagen 19a bis 19b beschrieben und ersetzen die Anlagen 6a bis 6c EKVZ bzw. Anlagen 13a bis 13c BMV-Z. Die KZVen werden die Vertragszahnärzte und die Gutachter ausführlich informieren. |
Ziel der Änderung ist, vertragliche Bestimmungen zu vereinheitlichen (BMV-Z und EKVZ zusammenführen) und Verwaltungsabläufe bei den Krankenkassen und den Gutachtern zu vereinfachen. Hier die wichtigsten Neuregelungen:
- Eine wesentliche Erleichterung ist, dass künftig individuell in der Praxis-EDV erstellte Vordrucke verwendet werden können. Diese müssen bezüglich Inhalt, Aufbau und Struktur dem Vertragsformular entsprechen.
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