30.03.2015 · Fachbeitrag · Genehmigungsverfahren
Kiefergelenkserkrankungen im Sinne der BEMA-Nrn. K1 bis K4: Genehmigungsverzicht in einigen KZVen
| Verschiedene KZVen haben mit unterschiedlichen Krankenkassenarten vereinbart, dass Aufbissbehelfe zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen/Schienentherapien im Sinne der BEMA-Nrn. K1 bis K4 nicht mehr genehmigt werden müssen – so zum Beispiel die KZVen von Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg. |
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