26.06.2015 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Präventionsgesetz verabschiedet: Frühkindliche Karies wird mehr in den Fokus gerückt
| Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Kurz vor Toresschluss wurde noch einem Änderungsantrag für den zahnärztlichen Bereich stattgegeben. Darin wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, § 26 SGB V (Kinderuntersuchung) zu ändern und „das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) zur Vermeidung frühkindlicher Karies zu regeln.“ |
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