· Fachbeitrag · GOZ 2012
Bundesregierung berichtet über Auswirkungen der GOZ 2012: „Kein dringender Handlungsbedarf“
| Vor Inkrafttreten der GOZ 2012 wurde die Bundesregierung im neuen § 12 der GOZ dazu verpflichtet, die Auswirkungen der GOZ zu prüfen und dem Bundesrat dazu bis spätestens Mitte des Jahres 2015 einen Bericht vorzulegen. Mit leichter Verspätung ist dies - weitgehend unbemerkt - Anfang September erfolgt. Das wichtigste Ergebnis: Die Bundesregierung sieht „derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ“. |
Zu den konkreten Auswirkungen der GOZ 2012 sagt der Bericht :
- Der Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens im Jahr 2012 gegenüber 2011 betrug rund 9,2 Prozent oder rund 507 Millionen Euro. Kalkuliert worden war mit rund 6 Prozent bzw. 345 Millionen Euro.
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