21.09.2018 · Fachbeitrag · Recht
BGH: Kein Vergütungsanspruch für eine grob fehlerhafte Implantatbehandlung
| Ein Zahnarzt hat keinen Anspruch auf Vergütung für eine Implantatbehandlung, wenn er diese grob fehlerhaft durchgeführt hat und eine Korrektur des Behandlungsfehlers im Nachhinein nicht mehr möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.09.2018, Az. III ZR 294/6). |
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