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  • · Fachbeitrag · Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

    Degressionsregelung ist wohl noch bis zum 10.05.2019 anwendbar

    | Das am 11.05.2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält auch die Regelung, dass die Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen abgeschafft wird. Zum Zeitpunkt der Umsetzung enthält das TSVG aber keine Übergangsregelung ‒ und es gab lange keine Verlautbarungen. Nun hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem Rundschreiben dazu Stellung bezogen: Demnach ist wohl taggenau zum 10.05.2019 abzugrenzen, d. h. die anteilige Jahrespunktmenge für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 10.05.2019 wird herangezogen. |

     

    Zur Begründung zieht die KZBV ältere Urteile des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1997 und 2005 heran (BSG, Az. 6 RKa 79/96 und B 6 KA 18/04 R). Danach ist bei der Berechnung des degressiven Punktwertes die in § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V definierte Jahrespunktmenge zeitanteilig zu berücksichtigen. Konsequenz: Entsprechend muss sich die degressionsfreie Punktmenge verringern, wenn ein Vertragszahnarzt nur in Teilen des Kalenderjahres tätig gewesen ist. Wegen des Wegfalls der Degressionsregelung ist das der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 10.05.2019. Allgemeine Vorgaben von der Bundesebene waren der Redaktion bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht bekannt, sodass sich noch Abweichungen von der KZBV-Auslegung ergeben können.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 1 | ID 45916508