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  • 22.03.2019 · Fachbeitrag · UV/BG-Abrechnung

    Neues UV-Abkommen: Punktwert für die Behandlung von UV-Versicherten wird für 2019 um 2,8 Prozent erhöht

    | Ab dem 01.04.2019 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird für das Jahr 2019 um 2,8 Prozent von 1,24 Euro auf 1,27 Euro erhöht. Darauf haben sich die KZBV und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger geeinigt. Da die erhöhten Vergütungen erst ab dem 01.04.2019 gezahlt werden können und dafür ein Ausgleich geschaffen werden musste, haben sich die Vertragspartner für den Zeitraum ab dem 2. Quartal 2019 auf einen höheren Punktwert geeinigt, der dann abgerechnet wird – und zwar 1,29 Euro. |