28.01.2014 · Fachbeitrag · Vergütung
GKV-Honorar für Zahnersatz steigt – Punktwerterhöhungen gelten auch rückwirkend für 2013
| Laut einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 23. Januar haben sich der Verband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung am 16. Januar 2014 auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatzleistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie gilt dieser Beschluss nicht. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt. |
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