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  • · Verordnung

    E-Rezept verpflichtend zum 01.01.2022 ‒ KZBV hat neue Broschüre „Das elektronische Rezept“ online gestellt

    Bild: ©Ivan Traimak - stock.adobe.com

    | Ab dem 01.01.2022 müssen Vertragszahnärzte nach dem Willen des Gesetzgebers verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch per E-Rezept verordnen. Vor diesem Hintergrund hat die KZBV die neue Broschüre „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“ erstellt. Diese Broschüre informiert auf etwa zehn Seiten über Grundlagen, Voraussetzungen sowie Rahmenbedingungen zum E-Rezept. Zudem werden konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts genannt und Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema gegeben. |

     

    Das E-Rezept ersetzt künftig das Muster 16 für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Es wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, das zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Broschüre „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“ finden Sie bei der KZBV online unter iww.de/s5327.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 1 | ID 47620350