24.03.2020 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Unterdurchschnittlicher Rentneranteil rechtfertigt keine erhöhte Abrechnung der BEMA-Nrn. 13d und 25
| Aus dem Umstand, dass in einer Zahnarztpraxis Rentnerversicherte unterdurchschnittlich vertreten sind, können nicht extrem hohe Überschreitungswerte bei den Leistungen nach BEMA-Nrn. 13d (mehr als dreiflächige Füllung) und 25 (Cp) erklärt werden. Das ist nicht als Praxisbesonderheit anzuerkennen. Zu dieser Auffassung gelangte das Sozialgericht (SG) München und bestätigte damit die gegen eine Praxis verhängten Kürzungen der Nrn. 13d und 35 (Urteil vom 29.01.2020, Az. S 38 KA 5170/16, dejure.org ). |
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