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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Zahnärztliche Früherkennung

    Neue Kinderrichtlinie mit Verweisen zum Zahnarzt am 01.09.2016 in Kraft getreten

    | Nicht wie ursprünglich geplant zum 01.07., sondern erst zum 01.09.2016 ist die neue Kinderrichtlinie in Kraft getreten. Fragen zum Datenschutz bei der Befunddokumentation haben zu dieser Verzögerung geführt. Mit der neuen Richtlinie wird auch die zahnärztliche Früherkennung bei Kleinkindern gestärkt: Das sogenannte „Gelbe Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat wurde um sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt erweitert (siehe auch AAZ 6/2016, Seite 1, und AAZ 7/2016, Seite 10). |