· Fachbeitrag · Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Das „Gelbe Heft“ erhält die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern
| Seit dem 01.07.2019 stehen im BEMA drei neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Fluoridierungsleistungen für versicherte Kinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat zur Verfügung. Das Anliegen der KZBV, die ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen noch besser zu verknüpfen, wird in der jüngst überarbeiteten und am 16.11.2019 in Kraft getretenen Kinder-Richtlinie berücksichtigt: Die Verweise vom Arzt zum Zahnarzt wurden nun um die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei den U5 bis U7 ergänzt. Das „Gelbe Heft“ wird entsprechend geändert. |
Somit sind in der ärztlichen Kinder-Richtlinie und im Gelben Heft in den U5 bis U7 die Verweise „zum Zahnarzt zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut“ ‒ analog zu den bereits bestehenden Verweisen zur zahnärztlichen Früherkennung in den U7a bis U9 ‒ durch einen entsprechenden Verweis auf die neu eingeführten zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ersetzt worden. Das „Gelbe Heft“ soll im Rahmen einer Nachproduktion entsprechend angepasst werden (was allerdings bei Redaktionsschluss wohl noch nicht erfolgt war).
Weiterführender Hinweis
- Über die Abrechnung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern im BEMA ‒ die Nrn. FU 1, FLA und FU Pr ‒ berichtete AAZ ausführlich in den Ausgaben 7‒9/2019 (AAZ 07/2019, Seite 2 ff., AAZ 08/2019, Seite 7 ff., AAZ 09/2019, Seite 5 ff.).