Privatliquidation: Abnahme, Reinigen und Wiederbefestigen von Krone und Abutment - wie abrechnen?
| Frage: „Bei einem Implantat sollen die Krone und das Abutment nach Herausnehmen und Reinigen wieder befestigt werden. Mit welcher GOZ-Position kann man bei Implantaten das Herausdrehen und Wiedereinsetzen eines Abutments berechnen. Geht das mit Nr. 9060 - oder nur bei Einsetzen eines neuen Abutments? Muss analog berechnet werden? Ist zusätzlich die Nr. 2290 und die Nr. 2310 möglich?“ |
Antwort: Sie können die von Ihnen beschriebenen Leistungen wie folgt abrechnen:
- für das Entfernen der Krone GOZ-Nr. 2290;
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