· Fachbeitrag · Abrechnung
Wie kann eine Ersatzprothese bei einer GKV-Patientin abgerechnet werden?
| FRAGE: „ Bei einer Kassenpatientin soll eine Ersatz-/Reiseprothese hergestellt werden. Dabei sollen alle Zähne ersetzt werden - außer die beiden Primärteleskopkronen. An diesen werden Facetten aufgestellt. Was dürfen wir berechnen?“ |
Antwort: Ersatz- oder Reiseprothesen werden bei GKV-Versicherten privat berechnet. Sie gehen über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung nach BEMA und nach GOZ (§ 1 Abs. 2 GOZ) hinaus. Sie dürfen nur auf Verlangen des Zahlungspflichtigen nach § 2 Abs. 3 GOZ erbracht werden.
PRAXISHINWEIS | Beachten Sie dabei die Aufklärungspflichten im Rahmen des Patientenrechtegesetzes. Dokumentieren Sie Ihre Aufklärung und treffen Sie vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung über die Verlangensleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 GOZ - mit dem Hinweis, dass es sich um eine Leistung handelt, die möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang erstattet wird. |
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