19.12.2019 · Fachbeitrag · BEMA & GOZ
Darf eine PZR nicht in zeitlicher Nähe von wenigen Tagen nach der Zahnsteinentfernung berechnet werden?
| Frage: „AAZ 12/2019 enthält zwei Beiträge, die m. E. widersprüchliche Aussagen treffen. In der Tabelle zum Praxisfall auf Seite 15 wurde die Professionelle Zahnreinigung (PZR) acht Tage nach der Zahnsteinentfernung nach BEMA-Nr. 107 (Zst) abgerechnet. Auf Seite 2 derselben Ausgabe heißt es in dem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Tim Oehler, dass es nicht möglich sei, eine Zahnsteinentfernung nach BEMA-Nr. 107 und eine PZR innerhalb von wenigen Tagen zu erbringen und abzurechnen. Können Sie diesen Widerspruch auflösen?“ |
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