· Fachbeitrag · Endodontie
Abrechnung der Entfernung von Instrumentenfragmenten?
| FRAGE: „In unserer Praxis wurden frakturierte Wurzelkanalinstrumente aus Wurzelkanälen entfernt. Es handelte sich hierbei um eine sehr schwierige und zeitaufwendige Behandlung. In der GOZ haben wir keine Position gefunden, die der Leistung gerecht wird. Wie können wir diese Behandlung berechnen?“ |
Antwort: Tatsächlich wurde keine Ziffer für eine Fragmententfernung aus Wurzelkanälen in die GOZ 2012 aufgenommen. Zwar findet sich in der GOÄ die Nr. Ä2010 („Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen“). Diese Ziffer entspricht allerdings nicht der von Ihnen genannten Behandlung, zumal die Bewertung mit 379 Punkten zu gering ausfällt.
In § 6 Abs. 1 der GOZ heißt es: „ Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden.“ Daher kommt nur eine Analogberechnung infrage.
Zu beachten sind hierbei die enorm zeitaufwendigen Arbeitsschritte und das sehr hohe Maß an Qualifikation. Die Wahl der Analogziffer muss die Praxis daher selbst entsprechend dem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln. Auch die DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie) vertritt diese Auffassung.