05.04.2013 · Fachbeitrag · Honorarprüfung
Gibt es Fristen von der Ankündigung eines Prüfantrags bis zur Einleitung des Verfahrens?
| Frage: „In AAZ 1/2013 berichten Sie ausführlich über „Wirtschaftlichprüfungskeitsverfahren“ der KZV gegen Zahnärzte. Leider kann ich nichts finden, ob es eine Frist von der pauschalen Ankündigung einer Überprüfung ... bis zum „endgültigen Prüfantrag“ gibt? Konkret: Ich habe Ende 2011 einen Antrag auf „Überprüfung der Wirtschaftlichkeit“ erhalten. Bis dato erfolgte aber kein konkreter Vorwurf seitens der KZV. Gibt es Fristen, oder ist das Recht bis zum St-Nimmerleins-Tag auf seiten der KZVen?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig