12.06.2019 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Darf ich vergessene BEMA-Leistungen nachträglich abrechnen?
| Frage: „ Wir haben nach Abgabe der Quartalsabrechnung festgestellt, dass wir bei einem Patienten vergessen haben, einen Teil der erbrachten Leistungen abzurechnen. Er war zu mehreren Behandlungsterminen in der Praxis. Können wir das nachträglich noch abrechnen?“ |
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