· Laborabrechnung
Wie ist eine gegossene Retentionsschlaufe bei einer Cover-Denture-Prothese abzurechnen?
| FRAGE: „Wie ist eine gegossene Retentionsschlaufe an den Sekundär-Teleskopen bei einer OK-Cover-Denture-Prothese (Regelversorgung) als Laborleistung abzurechnen? Die an das Sekundärteleskop gegossene Retentionsschlaufe liegt nur auf beiden Seiten des Sekundärteleskops über dem Kieferkamm (Vermeidung Sollbruchstelle) und wird später in die Cover-Denture eingearbeitet. Im Oberkiefer liegt kein gegossenes Retentionsgitter vor (Gaumen bleibt Kunststoffbasis). Sind die gegossenen Retentionsschlaufen Inhalt der BEL-Nr. 120 0 Teleskopkrone (gegossene Retention an Sekundär-TK zum Einarbeiten in die Basis)? Konnten sie in der Vergangenheit als gegossenes Basisteil nach L-Nr. 806 0 berechnet werden? Bezieht sich die alte Bezeichnung L-Nr. 806 0 (Herstellung eines geg. Retentionsgitters) nur auf den Oberkiefer und die Herstellung eines gegossenen Retentionsbügels nur auf den Unterkiefer? Eine Kieferbezeichnung steht nicht in BEL II.“ |
ANTWORT: Die Leistungsbeschreibung der L-Nr. 806 0 BEL-II lautet nach wie vor „Gegossenes Basisteil“. Lediglich die Erläuterungen zum Leistungsinhalt wurden geändert. Sie lauteten vorher:
Die L-Nr. 806 0 umfasst
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