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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sie fragen, wir antworten!

    | Nachfolgend werden zwei Fragen von Lesern von allgemeinem Interesse aufgeführt und anschließend beantwortet. Die erste betrifft die Laborabrechnung: Wer kann was abrechnen, wenn der Zahnarzt nur Daten zum Fräsen der Zirkon- oder NEM-Käppchen an das Fremdlabor herausgeschickt hat? Die zweite betrifft die interessante Frage, ob eine E-Mail als Konsil berechnungsfähig ist. |

    Laborabrechnung: Nur Daten zum Fräsen der Zirkon- oder NEM-Käppchen herausgeschickt: Wer kann was abrechnen?

    Frage: „Wir haben im Eigenlabor einen eigenen Scanner und Software zur Modellierung des Zahnersatzes und schicken nur die Daten zum Fräsen der Zirkon- oder NEM-Käppchen an das Fremdlabor. Wenn wir dann eine Rechnung vom Fremdlabor über Lohnfräsen fünf Einheiten bekommen, wer rechnet dann wie ab? Mir ist bekannt, dass Fremdlabore, die vom Zahnarzt den Abdruck erhalten, die volle Kronengebühr nach Bema oder GOZ in Rechnung stellen. Ferner interessiert mich, ob ein Eigenlabor einen Aufschlag auf Metalllegierungen oder Implantatteile wie Abutments oder Abdruckpfosten oder Labor analog berechnen darf?

     

    Antwort:  Die Herstellung von Zahnersatz erfolgt zunehmend arbeitsteilig durch den Einsatz moderner Herstellungsverfahren wie beispielsweise CAD/CAM. Für das Fräsen werden Fräslabore als Subunternehmen eingeschaltet. Die Abrechnung der zahntechnischen Leistungen muss auch in diesem Fall detailliert und nachvollziehbar sein, um eventuellen Einwendungen von Erstattungsstellen wirkungsvoll begegnen zu können.