23.06.2016 · Fachbeitrag · Privatliquidation
PKV behauptet, GOZ-Nr. 9100 sei nicht allein berechnungsfähig – zu Recht?
| Frage: „Ich brauche dringend Ihre Hilfe wegen einem Abrechnungsstreit zur GOZ-Nr. 9100. Ein Patient erschien zur Augmentation ohne Implantat-OP. Ich habe abgerechnet: GOZ-Nrn. 9100 + 0530. Jetzt schreibt mir die PKV, dass die Nr. 9100 (Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) nur direkt neben der Nr. 9010 (Implantatinsertion) abrechenbar ist und für die Augmentation die GOZ-Nr. 4110 angesetzt werden kann. Stimmt das? Das höre ich zum ersten Mal! Die 9100 geht doch allein, oder?“ |
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