24.06.2019 · Fachbeitrag · Privatliquidation
PZR bei Implantat-Patienten – ist der Parodontalstatus daneben berechenbar?
| Frage: „Seit Kurzem arbeitet eine neue Kollegin in unserer Praxis. Sie sagt, in ihrer alten Praxis sei die professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Implantatpatienten mit den Nrn. 2290 + 4000 + 1040i + 7100 bzw. 5110 GOZ abgerechnet worden. Verstehe ich alles – aber wieso wird die Nr. 4000 (Parodontalstatus) berechnet?“ |
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