23.08.2016 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Versicherung erkennt GOZ-Nr. 3190 nicht neben Nr. 3040 an – zu Recht?
| Frage: „Eine Privatversicherung bemängelt, dass wir neben der Zahnentfernung durch Osteotomie nach GOZ-Nr. 3040 noch die Zysten-OP nach Nr. 3190 abgerechnet haben. Die Zysten wurden in Verbindung mit einer Osteotomie entfernt. Diagnose: Retinierte und verlagerte Zähne 18, 38, 48, follikuläre Zysten, Antrumkontakt 18. Kann man die GOZ-Nr. 3190 wirklich nicht neben Nr. 3040 abrechnen?“ |
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