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  • 24.08.2021 · Fachbeitrag · Prophylaxe

    Ä1 neben Nr. 1000 GOZ – können wir das so abrechnen?

    | Frage: „Drei Kinder kamen mit ihrer Mutter zum Anfärben und Putzen durch unsere Prophylaxemitarbeiterin, anschließend sollte die Untersuchung stattfinden. Die Mutter drängelte jedoch, sie habe nicht viel Zeit. Unsere Mitarbeiterin unterwies einzeln die Kinder, färbte an, ließ putzen und schaute sich mit den Kindern das Ergebnis an. Aus Zeitmangel lehnte die Mutter jedoch die zahnärztliche Untersuchung ab und wollte neue Kontrolltermine, die sie auch zeitnah erhielt. Wir haben für diesen Behandlungstag die Nr. 1000 GOZ und eine Ä1 in Rechnung gestellt. Ist hier die Ä1 ansatzfähig?“ |