· Fachbeitrag · Rechnungsstellung
HKP wegen unvollständiger Patientenangaben zu niedrig angesetzt - Patient mindert: Was tun?
| Frage: „ Wir haben bei einem Patienten eine umfangreiche konservierende-parodontologische-prothetische Behandlung durchgeführt. Der Patient bekam einen Heil- und Kostenplan über die prothetische Behandlung (inklusive Kunststoffaufbaufüllung) mit dem Hinweis: ‚Der vorliegende Heil-und Kostenplan ist aufgrund derzeitiger diagnostischer Unterlagen erstellt. Laborkosten können nur geschätzt werden. Der Umfang notwendiger konservierender und chirurgischer Maßnahmen ist nicht vorhersehbar, da er sich erst im Verlauf der Behandlung ergibt.‘Nach Behandlungsabschluss erhielt der Patient die Gesamtrechnung und teilte uns kurze Zeit später seine Verwunderung über die Höhe mit. Erst da informierte er uns über jährliche Maximalbeträge, die die Versicherung erstattet, und warf uns vor, dass es in unserer Verantwortung gelegen hätte, ihn über die genaue Höhe der zu erwartenden Kosten zu informieren. Er hat die Rechnung gekürzt. Wie können wir uns dagegen wehren?“ |
Antwort: Sie haben sich völlig korrekt verhalten. Als Praxis können Sie nicht die einzelnen Versicherungsbedingungen jedes Patienten kennen - und aus juristischen Gründen sollten Sie sich in das Patienten-Versicherungs-Verhältnis auch nicht einmischen und Vertragsauskünfte geben. Im Zweifelsfall kann Ihnen das negativ ausgelegt werden, wenn Sie beispielsweise angeben, der Patient habe eine Summe X von der Versicherung zu erwarten und diese dann aber später nur einen geringen Teil zahlt.
Damit Sie sich in Zukunft vor derartigen Unannehmlichkeiten schützen bzw. denen vorbeugen, sollten Sie zumindest jedem privatversicherten Neupatienten ein entsprechendes Informationsblatt vor Behandlungsbeginn mitgeben. Dieses könnte wie folgt gefasst sein:
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