· Fachbeitrag · Reparaturabrechnung
Prothesenzähne und Verblendung an Teleskopkronen erneuern ‒ wie abrechnen?
| FRAGE: „Im Oberkiefer sollen bei einem Patienten an einer Teleskopprothese die Zähne samt dem restlichen Kunststoff erneuert werden. Modellguss und Primär- sowie Sekundärkronen bleiben erhalten. Die vestibulär verblendete Teleskopkrone befindet sich an den Zähnen 13, 14, 23, 24 und 27. Wie können wir die Erneuerung abrechnen ‒ und was kann bei einem GKV-Patienten zusätzlich privat abgerechnet werden?“ |
Antwort: Generell ist bei der Größe der Wiederherstellungsmaßnahme eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans (HKP) durch die gesetzliche Krankenkasse einzuholen.
Bei der Erneuerung der Prothesenzähne und Prothesensättel ist zu unterscheiden, ob die Wiederherstellung mit oder ohne Auf- und Fertigstellung erfolgt. Sie erkennen das anhand der BEL-Leistungen auf dem Laborkostenvoranschlag.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig