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  • · Fachbeitrag · Reparaturabrechnung

    Prothesenzähne und Verblendung an Teleskopkronen erneuern ‒ wie abrechnen?

    | FRAGE: „Im Oberkiefer sollen bei einem Patienten an einer Teleskopprothese die Zähne samt dem restlichen Kunststoff erneuert werden. Modellguss und Primär- sowie Sekundärkronen bleiben erhalten. Die vestibulär verblendete Teleskopkrone befindet sich an den Zähnen 13, 14, 23, 24 und 27. Wie können wir die Erneuerung abrechnen ‒ und was kann bei einem GKV-Patienten zusätzlich privat abgerechnet werden?“ |

     

    Antwort: Generell ist bei der Größe der Wiederherstellungsmaßnahme eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans (HKP) durch die gesetzliche Krankenkasse einzuholen.

     

    Bei der Erneuerung der Prothesenzähne und Prothesensättel ist zu unterscheiden, ob die Wiederherstellung mit oder ohne Auf- und Fertigstellung erfolgt. Sie erkennen das anhand der BEL-Leistungen auf dem Laborkostenvoranschlag.