· Fachbeitrag · Zahnersatz
Lösen und späteres Wiederbefestigen von Prothesensätteln: Welcher Festzuschuss?
| Frage: „Wir haben im Unterkiefer eines Patienten Zähne umgestellt. Es wurde ein Abdruck genommen und der Festzuschuss 6.2 mit der Bema-Nr. 100b in Ansatz gebracht. Im Eigenlabor wurden die BEL-Nrn. 001-0, 012-0, 801-0 und 3 x 802-7 abgerechnet. Der Heil- und Kostenplan kam von der KZV Bayern mit dem Hinweis zurück, dass hier der Festzuschuss 6.3 angesetzt werden müsse. Die BEL-Nr. 802-7 löst demnach diesen Festzuschuss aus. Ist das korrekt? Ich kann leider keinen Hinweis dazu finden.“ |
Antwort: Das Lösen und spätere Wiederbefestigen von Prothesensätteln nach BEL-Nr. 802-7 kommt in Betracht, wenn im Rahmen von Erweiterungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an Metallbasen die Kunststoffsättel bei Löt- oder ähnlichen Arbeiten Schaden nehmen können. Da laut den oben genannten Labornummern Maßnahmen im gegossenen Metallbereich durchgeführt wurden, ist in der Tat der Festzuschuss 6.3 anzusetzen.