· Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele
Die korrekte Berechnung konservierender Leistungen nach der „GOZ 2012“: Beispiele
| In diesem Beitrag haben wir Beispiele zur Abrechnung konservierender Leistungen nach der neuen „GOZ 2012“ für Sie zusammengestellt. |
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Datum | Leistung | GOZ-Nr. |
04.01 | Untersuchung: Karies an 16 m und d, 14 mo, 27 mod | 0010 |
Beratung über Versorgungsmöglichkeiten (Dauer: 20 Minuten) | Ä1 (Faktor erhöhen!) | |
16, 14, 27 Vitalitätsprüfung (alle +) | 0070 | |
Bissflügelaufnahmen rechts/links | 2 x Ä5000 | |
Zwei HKP‘s für Composite und Inlays zugeschickt | 2 x 0030 |
Für die Abrechnung der Nr. Ä3 ist in den Allgemeinen Bestimmungen zum Kapitel A folgende Klarstellung erfolgt, die die Streitigkeiten mit der Beihilfe beenden soll: „Eine Beratungsgebühr nach Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nr. 0010 oder einer Untersuchung nach den Nrn. 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen. Andere weitere Leistungen dürfen neben der Leistung nach Nr. 3 nicht berechnet werden.“ Die Länge der Beratung rechtfertigt eine Faktoranhebung. Die Beschreibung der Vitalitätsprüfung ist um den Hinweis „Je Sitzung“ ergänzt worden. Die Nr. 002 (HKP auf Verlangen) wurde gestrichen. Da hier zwei HKP‘s erstellt werden, darf zweimal die Nr. 0030 berechnet werden.
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