· Fachbeitrag · Der Praxisfall
Die Abrechnung einer Implantation regio 36 mit Augmentation in einer Sitzung
| Mit Einführung der neuen GOZ wurde die Abrechnung implantologischer Leistungen deutlich vereinfacht. Implantologische Leistungen wurden in die GOZ aufgenommen. Nachfolgend wird an einem konkreten Praxisfall aufgezeigt, welche Positionen - beginnend mit der Beratung bis hin zum Setzen des Implantats mit Augmentation - abgerechnet werden können. |
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Sitzung | Regio | Leistung | Anzahl | GOZ/GOÄ |
02. 02. | Untersuchung mit Befundaufnahme | 1 | 0010 | |
Panoramaschichtaufnahme | 1 | Ä5004 | ||
Beratung | 1 | Ä1 |
02. 02. | OK/UK | Individualisieren eines konfektionierten Abdrucklöffels | 2 | 5170* |
OK/UK | Abformung Situations-/Diagnostikmodelle Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ | 1 | 0060 | |
Erstellen von intraoralen Planungsfotos (Maßnahme nicht in der GOZ/GOÄ enthalten) | § 6 Abs. 1 oder BEB |
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