· Fachbeitrag · Festsitzender Zahnersatz
Vollkeramikteilkronen der Kaufläche im CAD/CAM-Verfahren - Abrechnung Zahntechnik
von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| In AAZ 02/2017, Seite 15 , wurde im Praxisfall die Abrechnung von im CAD/CAM-Verfahren gefertigten Vollkeramikteilkronen bei einem Kassenpatienten dargestellt. In diesem Folgebeitrag werden die möglichen Chairside- und Labor-Leistungen vorgestellt und erläutert. |
Abrechnung der zahntechnischen Leistungen
Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (kurz: „BEB Zahntechnik“ oder „BEB“) ist die Grundlage für zahntechnische Leistungen, die im Rahmen einer privatzahnärztlichen Behandlung sowie bei gleichartigem und andersartigem Zahnersatz bei GKV-Patienten verwendet wird. Die BEB-Liste ist eine individuelle, nach tatsächlichem Aufwand kalkulierte Privatpreisliste. Sie ist nicht abschließend. Erbringen Sie eine Leistung, die in der BEB nicht aufgeführt ist, dürfen Sie diese selbst individuell formulieren und hinzufügen. In diesem Beitrag werden Ihnen einige Chairside-Leistungen vorgeschlagen, die nicht in der BEB enthalten sind und somit von Ihnen hinzugefügt werden sollten.
PRAXISHINWEIS | Bei gleichartigem Zahnersatz müssen Sie darauf achten, welche Leistungen zur Regelversorgung gehören - diese werden nach BEL berechnet - und welche darüber hinausgehen und daher nach BEB zu berechnen sind. Achten Sie außerdem auf die Unterscheidung, ob Sie am zahntechnischen Werkstück oder an den natürlichen Zähnen des Patienten arbeiten. Für die Bearbeitung des zahntechnischen Werkstücks steht die BEL bzw. BEB zur Verfügung. Die Behandlung an den Zähnen des Patienten ist immer nach BEMA bzw. GOZ abzurechnen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig