· Fachbeitrag · Implantatprothetik
Klinischer Fall: Implantatgetragenes Langzeitprovisorium beim GKV-Patienten
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Eine implantatgetragene Krone ist defekt und muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang soll ein weiterer frakturierter Zahn entfernt und mit einem Implantat versorgt werden. Wie das in der Einheilungszeit notwendige Langzeitprovisorium auf dem vorhandenen Implantat berechnet werden kann, erklärt dieser Beitrag an einem Fallbeispiel. |
Beim Langzeitprovisorium kommt es auf die Tragedauer an
Langzeitprovisorien müssen zwingend festsitzend eingegliedert und im indirekten Verfahren im zahntechnischen Labor hergestellt werden. Welche Gebührenziffern für die Abrechnung des Langzeitprovisoriums infrage kommen, hängt von der Tragedauer ab. Bei einer Tragedauer von
- mindestens drei Monaten sind die Nrn. 7080 und 7090 GOZ abrechenbar,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig