· Fachbeitrag · Prävention
Klinischer Fall: PZR mit privaten Zusatzleistungen beim gesetzlich versicherten Patienten
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört in der Zahnarztpraxis zum Tagesgeschäft. Doch denken wir immer auch daran, die flankierenden Leistungen zu berechnen? Welche Leistungen im Rahmen der PZR ggf. zusätzlich anfallen können und wie sie abgerechnet werden, veranschaulicht dieser Beitrag an einem Fallbeispiel. |
Ausgangsbefund und Therapieplanung
Ein 42-jähriger gesetzlich versicherter Patient erscheint zur Untersuchung und zur PZR in der Zahnarztpraxis. Im Unterkiefer trägt der Patient einen Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche. Die Mundhygiene ist nicht optimal und bedarf insbesondere im Molarenbereich einer Verbesserung.
Da neben der PZR auch die damit zusammenhängenden Begleitleistungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden dürfen, ist es erforderlich, vor Behandlungsbeginn mit gesetzlich versicherten Patienten eine Privatvereinbarung § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) zu schließen.
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